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Arbeitsschutz: die Pflicht … aber mit unendlich vielen Chancen

Die DGUV (Deutsche Unfallversicherung) hat bereits vor Jahrzenten die Gefährdungsbeurteilungen an Arbeitsplätzen aufgrund physischer Merkmale festgelegt. Unstrittig nimmt jedoch seit Jahren die psychische Belastung an Arbeitsplätzen in allen Branchen zu. Vor diesem Hintergrund wurde Mitte der 2000er Jahre die psychische Gefährdungsbeurteilung mit aufgenommen – an deren Umsetzung hapert es jedoch weiterhin in vielen Unternehmen, trotz steigender Bedeutung. Seit dem 25.09.2013 ist jeder Arbeitgeber allerdings gesetzlich verpflichtet, psychische Belastungen am Arbeitsplatz seiner Angestellten im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und deren physische und nunmehr auch psychische Gesundheit zu sichern (§ 5 ArbSchG Absatz 3 Nummer 6).

Ja – ich verstehe: „Schon wieder ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand…“ vielleicht hilft Ihnen jedoch ein Perspektivwechsel und Sie nutzen - gerade in der heutigen Zeit - diese üble Pflicht als wertvolle Chance oder gar Kür für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden.

Wichtigste Voraussetzung ist jedoch: Das Thema "Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden" ist in Ihrem Unternehmen eine Herzensangelegenheit, wird gelebt und ist essentieller Bestandteil Ihrer Unternehmenskultur und nicht ein weiterer Papiertiger! Ein administrativer Prozess, der abgearbeitet werden muss, an den sich eh keiner hält, der in irgendeiner Schublade landet, oder lediglich irgendwo in Ihrem Intranet oder Ihrem Internetauftritt versinkt, damit man ihn beim nächsten Audit oder sonstigen Anlässen im Hochglanzformat präsentieren kann.

Warum macht es also Sinn die Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen durchzuführen?

Zeigen Sie Ihren Mitarbeitenden Wertschätzung gegenüber, indem Sie sie in den Prozess mit einbinden und dies nicht als lästiges Übel „von oben“ aufdrücken! Ihre Belegschaft möchte mitgenommen werden – sich einbringen können und: sie wird es Ihnen danken

 Ihre Mitarbeitenden identifizieren sich stärker mit Ihrem Unternehmen und die Fluktuation kann gesenkt werden

 Durch weniger Stress erzielen Sie eine höhere Leistungsbereitschaft und weniger Krankheitstage

 Es dient zur Unterstützung Ihrer Führungskräfte (auf allen Ebenen)

 Es fördert die Verbesserung der internen Kommunikationsprozesse

 Optimieren Sie grundsätzliche Arbeitsabläufe und Prozesse

 Last (but not least): Sie steigern die Arbeitszufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden - im übertragenen Sinne: "Happy Wife – Happy Life“

 

Wie kann ich Sie nun bei diesem Thema unterstützen?

portfolio beratung arbeitsschutz contentOb Sie wollen oder nicht: Sie müssen die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchführen, sowie Maßnahmen zur Vermeidung dieser Belastungen umsetzen und dokumentieren. Aus eigener sowohl beruflicher, aber auch persönlicher Erfahrung, ist das Thema Gesundheit in all seinen Facetten, seit vielen Jahren mein Herzensthema! Gerne begleite ich die in Ihrem Unternehmen zuständige interne Stelle (sei es der Bereich HSE – Gesundheit - Sicherheit – Umwelt, die Abteilung für Arbeitssicherheit, die Geschäftsleitung oder die Personalabteilung) auf diesem Weg. 

Das Leistungsangebot zur Verbesserung des mentalen Wohlbefindens im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung umfasst:

Unterstützung und Begleitung der internen Kommunikation (auch bei der Einbindung von Gremien der Mitbestimmung)

Begleitung bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen

Leitung und Moderation von Workshops zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Präsentation der Ergebnisse, sowie Ableitung von Maßnahmen zur Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung / des betrieblichen Gesundheitsmanagements 

Workshops und Seminare zum Thema Stressmanagement

Impulsvorträge

Coaching

Denken Sie immer an das alte Sprichwort: „Vorsorge ist besser als Nachsorge“