Arbeitsschutz: die Pflicht - aber mit unendlich vielen Chancen!
Seit dem 25. September 2013 ist es gesetzlich vorgeschrieben:
Jeder Arbeitgeber muss psychische Belastungen am Arbeitsplatz im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln und dokumentieren (§ 5 ArbSchG, Abs. 3, Nr. 6). In der Praxis hapert die Umsetzung in vielen Unternehmen bis heute — obwohl psychische Erkrankungen längst die häufigste Ursache für lange Krankheitsausfälle sind.
Ich verstehe die Reaktion: „Schon wieder Bürokratie." Aber vielleicht hilft ein Perspektivwechsel: Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist eine der wenigen gesetzlichen Pflichten, die — richtig umgesetzt — einen echten Mehrwert für Ihr Unternehmen schafft. Vorausgesetzt, sie landet nicht als Papiertiger in einer Schublade.

Warum es sich lohnt:
Mitarbeitende, die in den Prozess eingebunden werden, identifizieren sich stärker mit dem Unternehmen — Fluktuation sinkt, Loyalität steigt.
Weniger psychische Belastung bedeutet weniger Krankheitstage und mehr Leistungsbereitschaft. Führungskräfte auf allen Ebenen werden entlastet.
Und nicht zuletzt: Sie signalisieren nach innen und außen, dass Gesundheit in Ihrem Unternehmen kein Lippenbekenntnis ist — sondern gelebte Kultur.
Kurz: Wer Mitarbeitende wertschätzt, bekommt Mitarbeitende, die bleiben und liefern.
Wie ich Sie unterstütze:
Ob Sie mit dem Prozess noch nicht begonnen haben oder bestehende Strukturen weiterentwickeln wollen — ich begleite die zuständigen Stellen in Ihrem Unternehmen (HSE, Arbeitssicherheit, HR oder Geschäftsleitung) von der Analyse bis zur Umsetzung:
Interne Kommunikation und Einbindung von Mitbestimmungsgremien
Erstellung und Begleitung von Betriebsvereinbarungen
Leitung und Moderation von Workshops zur Gefährdungsbeurteilung
Präsentation der Ergebnisse und Ableitung konkreter Maßnahmen
Workshops, Seminare und Impulsvorträge zum Thema Stressresilienz
Individuelles Coaching für Führungskräfte und Verantwortliche
„Kümmere dich um deine Mitarbeiter, dann kümmern sie sich um dein Geschäft."
(Richard Branson)
